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Veränderliche Werte 2025
in der Sozialversicherung

Hiermit wird die Höhe der veränderlichen Werte im Jahr 2025 bekannt gegeben:


1. Veränderliche Werte 2025

Höchstbeitragsgrundlage EUR 6.450,--
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung EUR 7.525,--
Mtl. Geringfügigkeitsgrenze EUR 551,10 
UV-Pauschalbeitrag EUR 29,25  
Bitte beachten Sie, dass der UV-Pauschalbeitrag bis zum 31.03.2025 einzuzahlen ist.


Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis EUR 2.074,-- 0 %
über EUR 2.074,-- bis EUR 2.262,-- 1 %
über EUR 2.262,-- bis EUR 2.451,-- 2 %
über EUR 2.451,--  2,95 %


Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Lehrlingen mit Lehrzeitbeginn ab dem 1.1.2016:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis EUR 2.074,-- 0 %
über EUR 2.074,-- bis EUR 2.262,-- 1 %
über EUR 2.262,-- 1,15 %


2. Nutzung Satzart T4 – Tarifblock ohne Verrechnung

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Übermittlung von mBGM, dass die Nutzung der Satzart T4 – Tarifblock ohne Verrechnung neu geregelt wurde.

Diese Satzart darf nur mehr für freie Dienstnehmer benutzt werden. Eine Nutzung für andere Beschäftigungsgruppen ist unzulässig.

Zwingend zu verwenden ist die Satzart T4, wenn nach der Anmeldung eines freien Dienstnehmers zum Zeitpunkt der ersten Abrechnung noch kein Entgelt geleistet wurde. Für alle nachfolgenden Beitragszeiträume ist bis zur Entgeltleistung die Übermittlung einer mBGM mit Satzart T4 zulässig, aber nicht zwingend erforderlich.

Nach der Entgeltleistung sind die mit SART T4 übermittelten mBGM immer zu stornieren und durch mBGM mit Abrechnungsdaten zu ersetzen.