Die BVAEB führt die Verrechnung der Ruhe- und Versorgungsbezüge (im Folgenden auch Pensionen genannt) für
- die Beamtinnen und Beamten des Bundes im Ruhestand und ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen sowie
- für die im Ruhestand befindlichen Landeslehrerinnen und Landeslehrer der Stadt Wien und des Landes Kärnten und ihre anspruchsberechtigten Hinterbliebenen
durch.
Die öffentlich-rechtlichen Ruhe- und Versorgungsbezüge werden in der Regel zum selben Zeitpunkt und im selben Ausmaß wie die Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung angepasst.
Für 2025 wurde die Anpassung mit dem Bundesgesetz vom 9.10.2024, BGBl. I Nr. 145/2024, geregelt wie folgt:
Anpassung für Personen mit einer Pension
Mit 1.1.2025 wird eine Pension abhängig von ihrer betraglichen Höhe (und soweit nicht auch noch ein weiterer Pensionsanspruch besteht - siehe dazu unten) wie folgt erhöht:
- bis zu einer Pensionshöhe von EUR 6.060,-- beträgt die Erhöhung 4,6 %;
- ab einer Pensionshöhe von EUR 6.060,01 beträgt die Erhöhung EUR 278,76
Informationsaussendung zur Pensionsanpassung 2025
Information zur Pensionsanpassung 2025 (PDF, 358 KB).
Anpassung für Personen mit mehreren Pensionen
Alle gesetzlichen Pensionsleistungen einer Person sind zu einem Gesamtpensionseinkommen im Dezember 2024 zusammenzurechnen; dazu zählen nur die gesetzlichen Pensionen. Die betrieblichen oder privaten Pensionsvorsorgeleistungen zählen nicht dazu.
Die Höhe dieses Gesamtpensionseinkommens ist maßgeblich für die Erhöhung der einzelnen Pensionen. Die Durchführung der Pensionsanpassung für Personen mit mehreren Pensionen wird mit der Bezugsauszahlung für Jänner oder Februar 2025, natürlich jedenfalls rückwirkend mit Jänner 2025, stattfinden.
Die Anpassung wird wie folgt stattfinden:
Beträgt das Gesamtpensionseinkommen nicht mehr als EUR 6.060,-- wird jede Pension um 4,6 % erhöht.
Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als EUR 6.060,-- gebührt insgesamt für alle Pensionsansprüche ein Erhöhungsbetrag von EUR 278,76. Der Erhöhungsbetrag wird dabei auf die einzelnen Pensionen im Verhältnis der Höhe der Pensionsleistungen zueinander verteilt.
Auszahlungsinformationen
Die Auszahlungsinformationen zu den monatlichen Überweisungen werden wieder auf Ihren Kontoauszügen ersichtlich sein; das Abkürzungsverzeichnis und eine beispielhafte Darstellung finden Sie in unseren Informationsschreiben.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Details Ihrer laufenden Pensionsbezüge sowie ab März 2025 den Lohnzettel für 2024 online aufzurufen, sofern Sie die ID-Austria und/oder Finanz Online verwenden (Details dazu finden Sie im Serviceportal „MeineBVAEB“).
Für telefonische Auskünfte zur Pension steht Ihnen das PensionsServiceCenter der BVAEB unter der Tel.Nr. 050405-15 gerne zur Verfügung.