Das elektronische Kommunikationsservice eKOS wird Schritt für Schritt eingeführt.
In der Übergangsphase erhalten Sie von manchen Kassenärzten Zuweisungen weiterhin in Papierform. Wahlärztinnen und Wahlärzte stellen ausschließlich Zuweisungen auf Papier aus. Wenn Sie möchten, können Sie diese selbst elektronisch eingeben. Damit ersparen Sie sich bei Bewilligungspflicht den Weg zur Krankenkasse und können jederzeit nachschauen, ob Ihr Antrag schon freigegeben ist.
Derzeit können Zuweisungen für folgende Leistungen erfasst werden:
- Computertomographie (CT)
- Magnetresonanztomographie (MRT)
- Nuklearmedizinische Untersuchungen
- Klinisch-psychologische Diagnostik
- Humangenetische Untersuchungen
- Knochendichtemessung
Die BVAEB ist an eKOS angebunden.
Ziel ist es, langfristig alle Papierformulare durch den elektronischen Prozess abzulösen. Selbstverständlich besteht aber auch weiterhin – so Sie das als Versicherter wünschen – die Möglichkeit alles wie gewohnt in Papierform abzuwickeln.