Die BVAEB unterliegt, wie die gesamte österreichische Sozialversicherung, der staatlichen Aufsicht. Oberste Aufsichtsbehörden sind das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie das Bundesministerium für Finanzen.
Die BVAEB unterliegt, wie die gesamte österreichische Sozialversicherung, der staatlichen Aufsicht. Oberste Aufsichtsbehörden sind das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie das Bundesministerium für Finanzen.