Mit dem Dienstleistungsscheck ist jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer automatisch bei der AUVA unfallversichert.
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen aus Dienstleistungsschecks unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen, können sich um EUR 73,20 im Monat freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern.
Bei Einkünften über der Geringfügigkeitsgrenze besteht jedenfalls eine Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.