Durch die steigende Mobilität der Arbeitskräfte ist dem Versicherungsschutz bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten immer mehr an Gewicht beizumessen.
Zur Wahrung der sozialen Rechte dieser Personen ergab sich daher die Notwendigkeit zur Schaffung von Regelungen zur Koordinierung der verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit.
In diesen bilateralen und multilateralen Abkommen sowie den für die soziale Sicherheit maßgebenden EG-Verordnungen sind unterschiedlichste Bestimmungen enthalten, welche die Versicherungspflicht bei Entsendung in einen anderen Staat oder gleichzeitiger Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten in verschiedenen Staaten regeln.