Für den Fall, dass Sie keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben bzw. um höhere Leistungsansprüche in der Pensionsversicherung zu bekommen, haben Sie die Möglichkeit, eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte freiwillige Versicherung abzuschließen. Sie müssen dazu aber einen Antrag stellen.
In der Pensionsversicherung sind folgende Arten der freiwilligen Versicherung vorgesehen:
- Höherversicherung
- Selbstversicherung
- Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger
- Weiterversicherung
- Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger