Die Pension soll ein teilweiser Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende beitragspflichtige Erwerbseinkommen sein. Die Pensionshöhe muss daher in einem vertretbaren Verhältnis zur Höhe des vor Pensionsbeginn erzielten Erwerbseinkommens stehen, um es dem Versicherten bzw. seinen Hinterbliebenen zu ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.