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Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten

Für jeden Arbeitnehmer ist individuell ein Pensionskonto angelegt, auf dem die eingezahlten Pensionsbeträge vermerkt sind. Abhängig davon, wie lange man erwerbstätig war und welche Beträge man eingezahlt hat, ergibt sich daraus am Ende die Höhe der Pension. Als Versicherungszeiten bezeichnet man alle Zeiten, die sich auf die Feststellung eines Pensionsanspruches positiv auswirken. Ausbildungszeiten werden auch für die Pensionsberechnung relevant, wenn diese nachgekauft werden.


Schul-/Studien- und Ausbildungszeiten

Zeiten, in denen nach Vollendung des 15. Lebensjahres eine mittlere oder höhere Schule (zB Handelsschule, Gymnasium), Akademie oder verwandte Lehranstalt (zB Pädagogische Akademie) oder Hochschule/Kunstakademie im Inland besucht wurde, werden in der Pensionsversicherung als Versicherungszeiten vorgemerkt.

Ebenso wird eine nach dem Hochschulstudium vorgeschriebene Berufsausbildung berücksichtigt.

Damit die Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten auch bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und der Pensionsberechnung Berücksichtigung finden, müssen dafür Beiträge entrichtet werden.

Nachgekaufte Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung.

Für ab 01.01.2005 gelegene Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung kann eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung eingegangen werden.

Wie viele Monate werden berücksichtigt?

  • für jedes anrechenbare Schuljahr 12 Monate
  • für jedes anrechenbare Hochschulsemester 6 Monate und
  • Ausbildungsmonate mit der gesamten Dauer

Berücksichtigt wird jedes volle Schuljahr, das im Kalenderjahr der Vollendung des 15. Lebensjahres begonnen hat.

Abhängig vom Schultyp ist folgendes Höchstausmaß vorgesehen:

Schultyp Höchstausmaß
Mittlere Schule 24 Monate
Höhere Schule oder Akademie 36 Monate
Hochschule/Kunstakademie/Ausbildungszeiten 72 Monate


Ausnahmen

Bei Witwen-/Witwer- und Waisenpensionen zählen Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten des/der Verstorbenen auch ohne Beitragsleistung für die Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit).


Nachkauf


Kosten des Nachkaufes

Ein Schul-, Studien- oder Ausbildungsmonat kostet EUR 1.381,68 .

Antrag und Beitragsentrichtung

Der Antrag auf Nachkauf kann bei jedem Pensionsversicherungsträger, bei dem mindestens ein Versicherungsmonat erworben wurde, gestellt werden.

Nach der Vorschreibung der Beiträge steht es dem Versicherten frei, ob bzw. wie viele Monate nachgekauft werden.

Nachgekaufte Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten werden grundsätzlich erst mit dem Einlangen des vorgeschriebenen Betrages (bzw. des letzten Teilbetrages) wirksam.

Der Nachkauf von Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten kann zur Gänze als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Nähere Informationen dazu erteilt das zuständige Finanzamt.

Beitragserstattung

Die Pensionsversicherungsträger müssen von Amts wegen die Beiträge für nachgekaufte Schul-/Studien-/Ausbildungszeiten zurückzahlen, wenn sich diese Zeiten weder auf die Anspruchsvoraussetzungen noch auf die Pensionshöhe auswirken.
Für Pensionen mit einem Stichtag vor 01.01.2004 ist eine Beitragserstattung nur dann vorzunehmen, wenn sie beantragt wird.