Im Pensionskonto sind folgende Inhallte erfasst:
- die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem ASVG, GSVG, FSVG und BSVG,
- die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung (wegen Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst),
- die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer freiwilligen Versicherung,
- die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift),
- die Kontoerstgutschrift (gilt nur für Personen, die bis zum 31. Dezember 2004 mindestens 1 Versicherungsmonat erworben haben),
- die Gesamtgutschrift,
- die im betreffenden Kalenderjahr entrichteten Beiträge (Teilbeträge),
- die ab dem 1. Jänner 2005 jährlich entrichteten Beiträge.