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Bergmannstreuegeld




Bei Anfall einer Leistung aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Alters (ausgenommen Knappschaftssold) besteht auch Anspruch auf die einmalige Leistung des Bergmannstreuegeldes.

Der Versicherte muss mindestens ein volles Jahr einer Gewinnungshauertätigkeit oder einer ihr gleichgestellten Tätigkeit verrichtet haben und während dieses Jahres Knappschaftssold bezogen haben oder beziehen hätte können. 

 

Bergmannstreuegeld für
jedes volle Jahr
Bergmannstreuegeld für
höchstens 10 Jahre

 

EUR 1.999,04

 

EUR 19.990,40


Eine einmalige Vorauszahlung auf das Bergmannstreuegeld kann gewährt werden, diese darf aber die Hälfte des im Zeitpunkt der Vorauszahlung erworbenen Ausmaßes nicht übersteigen.