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Pensionsversicherungs-ABC / V



Verfall von Pensionsansprüchen

Wenn eine Pension längere Zeit nicht in Empfang genommen wird, kann diese höchstens für ein Jahr rückwirkend nachgezahlt werden. Es sei denn, die Inanspruchnahme war durch ein unabwendbares Hindernis nicht möglich.


Versicherungsfall

Unter dem Versicherungsfall ist jenes Ereignis zu verstehen, bei dessen Eintritt eine bestimmte Leistung aus der Pensionsversicherung vorgesehen ist.
Das sind:

  • Versicherungsfall des Alters,
  • Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit bzw. der Erwerbsunfähigkeit und
  • Versicherungsfall des Todes.


Versicherungsmonat

Die Versicherungszeiten werden in Versicherungsmonate zusammengefasst. In der Pensionsversicherung gilt als Versicherungsmonat jeder Kalendermonat, in dem Versicherungszeiten im Mindestausmaß von 15 Tagen vorhanden sind. In der Pensionsversicherung für Selbstständige können nur ganze Versicherungsmonate erworben werden.


Versicherungszeiten

Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe.


Versteuerung von Pensionen

Von der Pension wird eine allfällige Lohnsteuer abgezogen und an das Finanzamt überwiesen.


Von Amts wegen (amtswegig)

In bestimmten Fällen wird der Pensionsversicherungsträger von sich aus tätig, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss (zB Beitragserstattung).


Vorläufige Bescheinigung

Wird ein Pensionsantrag gestellt und ist die Zuerkennung der Pension wahrscheinlich, so stellt der Pensionsversicherungsträger dem Antragsteller eine Bescheinigung für die vorläufige Krankenversicherung aus.


Vorschuss auf die Pension durch das Arbeitsmarktservice

Wird eine Eigenpension beantragt, kann bis zur Entscheidung über den Pensionsantrag eine Vorauszahlung vom Arbeitsmarktservice geleistet werden. 


Vorschuss auf die Pension durch den Pensionsversicherungsträger

Steht der Pensionsanspruch dem Grunde nach fest, kann aber ein Bescheid noch nicht erteilt werden, gebührt eine vorläufige Leistung.


Vorzeitige Alterspension

Pensionsart, die unter bestimmten Voraussetzungen vor Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen werden kann.