Besonderer Sterbekostenbeitrag
Die Hinterbliebenen eines Beamten (einer Beamtin) können beim Bundesministerium für Finanzen, Abteilung II/5, einen besonderen Sterbekostenbeitrag beantragen, wenn die von ihnen getragenen Bestattungskosten keine Deckung im Nachlass finden oder wenn sie auf Grund des Todes des Beamten (der Beamtin) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.