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Todesfall

Eine rasche pensionsrechtliche Betreuung von anspruchsberechtigten Hinterbliebenen ist uns ein besonderes Anliegen.

Auf die - formlose - Meldung des Ablebens an das Service Center werden die entsprechenden Veranlassungen getroffen.


Besonderer Sterbekostenbeitrag

Die Hinterbliebenen eines Beamten (einer Beamtin) können beim Bundesministerium für Finanzen, Abteilung II/5, einen besonderen Sterbekostenbeitrag beantragen, wenn die von ihnen getragenen Bestattungskosten keine Deckung im Nachlass finden oder wenn sie auf Grund des Todes des Beamten (der Beamtin) in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind.