Dies geschieht jedoch nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und erfolgt nicht automatisch. Teilen Sie dies daher Ihrem/Ihrer Wahlarzt/Wahlärztin bei Leistungsinanspruchnahme mit. Die Kostenerstattung erfolgt dann direkt auf Ihr Konto.
Ist die e-Card hierfür erforderlich?
Eine Nutzung der e-Card beim Wahlarzt ist für das neue System nicht erforderlich.
Es wird allerdings auch Wahlärzte geben, die bereits mit e-Card ausgestattet sind, um die Zuständigkeit des Krankenversicherungsträgers nachzuprüfen.
Jedoch wird auch in diesem Bereich nachgebessert: Ab dem 1. Januar 2026 werden Wahlärzte an die e-Card angebunden und auch die Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA wird dann verpflichtend.