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Automatische Wahlarzt-Abrechnung bei der BVAEB ab 1. Juli 2024

Ab 1.7.2024 sind Wahlärzte gesetzlich verpflichtet, die Einreichung zur Kostenerstattung online für Sie zu übernehmen und die Daten direkt an die BVAEB zu übermitteln.


Dies geschieht jedoch nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und erfolgt nicht automatisch. Teilen Sie dies daher Ihrem/Ihrer Wahlarzt/Wahlärztin bei Leistungsinanspruchnahme mit. Die Kostenerstattung erfolgt dann direkt auf Ihr Konto.

Ist die e-Card hierfür erforderlich?

Eine Nutzung der e-Card beim Wahlarzt ist für das neue System nicht erforderlich.
Es wird allerdings auch Wahlärzte geben, die bereits mit e-Card ausgestattet sind, um die Zuständigkeit des Krankenversicherungsträgers nachzuprüfen. 

Jedoch wird auch in diesem Bereich nachgebessert: Ab dem 1. Januar 2026 werden Wahlärzte an die e-Card angebunden und auch die Nutzung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA wird dann verpflichtend.