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Neue Mutterschaftsleistung – Sonderwochengeld

Dienstnehmerinnen, die ein Jahr einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bezogen haben und sich danach ein weiteres Jahr in Karenz nach dem Mutterschutzgesetz befinden, haben derzeit bei einem neuerlichen Beschäftigungsverbot keinen Anspruch auf Wochengeld.


Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Versorgungslücke im zweiten Karenzjahr durch die neue Geldleistung Sonderwochengeld zu schließen. Geplant ist eine Leistung in Höhe des Krankengeldes, die rückwirkend ab 01.09.2022 geltend gemacht werden kann.

Sobald das Gesetz beschlossen ist, werden wir umgehend über die Neuerung Sonderwochengeld im Detail informieren.