Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Versorgungslücke im zweiten Karenzjahr durch die neue Geldleistung Sonderwochengeld zu schließen. Geplant ist eine Leistung in Höhe des Krankengeldes, die rückwirkend ab 01.09.2022 geltend gemacht werden kann.
Sobald das Gesetz beschlossen ist, werden wir umgehend über die Neuerung Sonderwochengeld im Detail informieren.