Die rückwirkende Verrechnung ist nun ab sofort mittels monatlicher Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) möglich.
Verrechnung Reduktion DN-Anteil PV
Die Verrechnung erfolgt mittels Verrechnungsbasis Typ RP „Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion“ und Verrechnungsposition I35 „Reduktion DN-Anteil PV“.
Anmerkung: Das Tarifsystem wurde bereits entsprechend angepasst.
Folgende Punkte müssen für die Meldung der RP eingehalten werden:
- Die Beitragsgrundlage für die RP darf maximal die Höhe der doppelten Geringfügigkeitsgrenze aufweisen, darf jedoch auch geringer sein.
- Für die Meldung der RP muss eine AB und/oder UU im selben Tarifblock vorhanden sein.
- Die RP Beitragsgrundlage darf die Summe der Beitragsgrundlagen für AB und UU nicht überschreiten.
Bitte beachten Sie: Für bereits übermittelte mBGM für die Monate Jänner bis März 2024 ist eine Aufrollung durchzuführen. Übermitteln Sie daher eine Storno-mBGM und erstatten eine neue mBGM.
Hinweis: Wenn Sie bei der Meldungserstattung die ELDA-Software oder ELDA-Online benutzen, ist die Verrechnung der Reduktion des DN-Anteils PV mittels mBGM ab sofort möglich. Sobald in der ELDA-Software die neue Version vorliegt, werden Sie darauf hingewiesen. Nach Durchführung des erforderlichen Updates der ELDA-Software ist die Verrechnung der Reduktion des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung möglich.
Für den Entfall des Dienstnehmeranteiles zur Pensionsversicherung gilt folgende Regelung:
- Die Pensionistinnen und Pensionisten üben neben dem Bezug einer Pensionsleistung aus eigener Pensionsversicherung ab dem Monatsersten nach Erreichung des Regelpensionsalters eine Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze aus.
- Der Dienstnehmeranteil der Pensionsversicherungsbeiträge entfällt bis maximal 10,25 Prozent der doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024: 1.036,88 Euro pro Monat).
- Darüber hinaus sind vom Dienstnehmer wieder die Dienstnehmeranteile in der PV voll zu bezahlen.
- Die Änderungen sind derzeit auf zwei Jahre befristet. Sie gelten (vorerst) für die Jahre 2024 und 2025.