Achtung: e-Cards ohne Foto sind auch nach 31.12.2023 gültig für Personen, die
- jünger als 14 Jahre oder
- älter als 70 Jahre oder
- in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind
Für diese e-Cards gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card.
Bis 31.12.2023 sind gesetzlich alle e-Cards ohne Foto auszutauschen, für die keine Ausnahme aufgrund des Alters oder Pflegegrades der Person besteht.
Ist kein Tausch möglich, weil kein Foto verfügbar ist, muss die Sozialversicherung die e-card mit 15.01.2024 sperren.
In Ordinationen gilt:
- Wenn die e-Card gesperrt wird, ist die Konsultationsbuchung ab der ersten Aufforderung 150 Tage lang weiterhin mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich, nach Ablauf der 150 Tage mit einem elektronischen Ersatzbeleg, der auf Wunsch beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden kann.
- Die Ausstellung von e-Rezepten ist ebenfalls mit Sozialversicherungsnummer und Admin-Karte möglich.
- Um die Abläufe in den Ordinationen zu unterstützen, wurde die angezeigte Information im e-Card-System bzw. der Arztsoftware überarbeitet. Im Anlassfall (gesperrte, defekte, gestohlene, verlorene e-Card) weist ab 15.01.2024 eine automatisierte Meldung darauf hin, dass ein e-Rezept Ausdruck mitzugeben bzw. die e-Rezept ID telefonisch durchzugeben ist.
In Apotheken gilt:
- Wenn die e-Card gesperrt wird, ist zur Einlösung von e-Rezepten ein e-Rezept Ausdruck oder die 12-stellige e-Rezept ID notwendig, da mit einer gesperrten e-Card keine e-Rezepte aus dem e-card System abgerufen werden können.
- Um die Abläufe in den Apotheken zu unterstützen, werden Ordinationen ab 15.01.2024 im Anlassfall (gesperrte, defekte, gestohlene, verlorene e-Card) durch eine automatisierte Meldung vom e-Card-System darauf hingewiesen, dass ein e-Rezept Ausdruck mitzugeben bzw. die e-Rezept ID telefonisch durchzugeben ist.
Weitere Informationen zum Foto auf der e-Card: www.chipkarte.at/foto.