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Abrechnung Influenza-Impfungen für Wahlärztinnen und Wahlärzte


Als Wahlärztin oder Wahlarzt haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für durchgeführte Influenza-Impfungen direkt mit der BVAEB abzurechnen. Bitte beachten Sie dabei die folgenden Schritte:

Voraussetzungen für die Abrechnung

  • Patientenkreis: Die Abrechnung ist ausschließlich für Influenza-Impfungen von bei der BVAEB versicherten Patientinnen und Patienten möglich.​
  • Impfstoff: Es dürfen nur von der BVAEB anerkannte Impfstoffe verwendet werden.​


Abrechnungsformular

Für die Abrechnung verwenden Sie bitte das hier zur Verfügung gestellte Formular der BVAEB: 

  • Ausfüllhinweise:
    • Patientendaten: Vollständiger Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer der geimpften Person.​
    • Impfdetails: Datum der Impfung, Bezeichnung des Impfstoffs und Chargennummer.​
    • Honorar: Angabe des in Rechnung gestellten Betrags gemäß den aktuellen Tarifen.​BVAEB