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ID Austria löst Handy-Signatur ab

Im Laufe des Jahres wird die Handy-Signatur auf die ID Austria umgestellt.


Die Umstellung auf die ID Austria gewährleistet einen höheren Sicherheitsstandard bei sensiblen Daten. Eine schnelle und einfache Möglichkeit zum Umstieg ist der Wechsel von der Handy-Signatur auf die ID Austria mit Basisfunktion (siehe Grafiken). Hierfür wird nur eine gültige Handy-Signatur benötigt. Diese können Sie bis zur Umstellung bei der BVAEB beantragen und verlängern. Damit können Sie ab sofort die MeineBVAEB Online-Services im Portal und als App nutzen.

Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Steuerberaterinnen und Steuerberater etc.), die bisher das Unternehmensserviceportal mit der Handy-Signatur genutzt haben, müssen die Umstellung auf die ID Austria vornehmen, um relevante e-Services der BVAEB wie WEBEKU, ELDA oder e-Zustellung weiterhin in Anspruch nehmen zu können.

Was ist die Handy-Signatur?

Die Handy-Signatur ist Ihre persönliche Unterschrift im Internet. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr rechtsgültiger elektronischer Ausweis, um behördliche Online-Services nutzen zu können und um Dokumente oder Rechnungen digital zu signieren. 

Wo können Sie Ihre Handy-Signatur beantragen oder verlängern?

Direkt in jeder BVAEB-Kundenservicestelle - vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

Die Verlängerung der Handy-Signatur können Sie auch online unter www.handy-signatur.at/Verlaengerung durchführen.

Was ist die ID Austria?

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung der Handy-Signatur sowie der Bürgerkarte.
Es stehen Ihnen zwei Varianten zur Verfügung:

  • ID Austria mit Basisfunktion
  • ID Austria mit Vollfunktion

ID Austria mit Basisfunktion

Die Basisfunktion der ID Austria bietet dieselben Nutzungsmöglichkeiten wie die Handy-Signatur. Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer (5 Jahre ab Ausstellung bzw. Verlängerung) übernommen. Für Personen, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, wird in der „Digitales Amt“-App der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich sein bzw. kann dieser bereits jetzt online auf dem MeineBVAEB-Portal unter www.meinebvaeb.at oder www.oesterreich.gv.at erfolgen.


Informationsgrafik zum Umstieg auf die ID Austria mit Basisfunktion über www.meinebvaeb.atZum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.


Informationsgrafik zum Umstieg auf die ID Austria mit Basisfunktion über www.oesterreich.gv.at Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.

ID Austria mit Vollfunktion

Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von zugelassenen Behörden (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft) registriert wurde, können diese dann in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist ein persönlicher Behördengang zur Registrierung erforderlich, um die Vollfunktion der ID  Austria zu erhalten – wie etwa künftig behördliche Ausweisfunktion für Führerschein oder Personalausweis am Smartphone.

 Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie unter www.oesterreich.gv.at/id-austria.