Sehr geehrte Damen und Herren,
fast jedes Jahr kommt es in den Herbst-/Wintermonaten, Dezember bis März, zu einer Influenza-Welle. 5-15 % der Bevölkerung infizieren sich und viele davon erkranken. Schwere Verläufe einer solchen saisonalen Grippe können in allen Altersgruppen auftreten. Mit starken jährlichen Schwankungen beträgt die Influenza-Sterblichkeit in Österreich im Durchschnitt über 15 Fälle pro 100.000, das sind insgesamt über 1.000 Todesfälle pro Jahr.
Eine Influenza-Impfung hilft, Erkrankungen, Krankheitsfolgen und Krankenhausaufnahmen, influenza-bedingte Ausfälle im Arbeits- und Sozialleben, Krankenstandstage und Pflegefreistellungen zu reduzieren.
Nähere Informationen zur Influenza Erkrankung sowie die aktuelle Impfempfehlung finden Sie im Impfplan Österreich auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich (sozialministerium.at)
Im Herbst 2023 startet daher das österreichweite „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ als gemeinsame Initiative des Bundes, der Länder und der Sozialversicherung. Hierfür wurde ein limitiertes Impfstoffkontingent bestellt. Ein bestimmter Anteil davon ist für Impfaktionen in Unternehmen reserviert – solange der Vorrat reicht!
Niederschwellige Impfangebote - wie das Anbieten von Impfungen direkt am Arbeitsplatz - stellen nachweislich eine ideale Möglichkeit dar, die Durchimpfungsraten zu steigern. Sie sorgen dafür, dass Impfungen wahrgenommen werden können, ohne dass dafür berufliche Fehlzeiten entstehen. Gerade niederschwellige Angebote - wie Impfungen am Arbeitsplatz - sind folglich eine effiziente Möglichkeit, um für Unternehmen positive Effekte der Impfung sicherzustellen.
Da die Projektumsetzungsverantwortung im „Öffentlichen Impfprogramm Influenza“ für die Sozialversicherung bei der ÖGK liegt, wird auch die Distribution der Impfstoffe zum betrieblichen Impfen zentral über die ÖGK gesteuert.
Wenn Sie an der Organisation einer betrieblichen Impfaktion zu nachstehenden Rahmenbedingungen interessiert sind, übermitteln Sie bitte zeitnahe Ihre Kontaktdaten und die von Ihnen gewünschte Impfstoffmenge. Das Webformular dafür finden Sie auf dem Dienstgeberportal der ÖGK unter www.gesundheitskasse.at/betriebsimpfungen.
Eine Garantie für eine bestimmte Zahl an Impfdosen kann derzeit noch nicht gegeben werden.
Sollte die Nachfrage die zur Verfügung stehende Impfstoffmenge im Öffentlichen Impfprogramm übersteigen, werden die Impfstoffe bevorzugt an Betriebe abgegeben, die vulnerable Gruppen betreuen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereichs können dabei jedenfalls versorgt werden. Die Rückmeldung zu den möglichen Mengen je Betrieb erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Rahmenbedingungen für betriebliche Impfungen gegen Influenza
- Unter dem Begriff „betriebliches Impfen“, der hier gemeint ist, sind Impfaktionen, die direkt im Betrieb stattfinden, zu verstehen.
- Die Kosten für den Impfstoff tragen Bund, Länder und Sozialversicherung.
- Das jeweilige Unternehmen ist für die Organisation der Impfaktion, die Lagerung des Impfstoffs sowie für die Verabreichung der Impfung (inklusive der Organisation der impfenden Ärztin/des impfenden Arztes) zuständig.
- Die Impfung ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenlos. Diese haben also keinen Kostenbeitrag zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr regionales Team des Öffentlichen Impfprogramms Influenza (ÖIP)
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