DRUCKEN

Veränderlichen Werte in der Sozialversicherung 2023

Hiermit wird die Höhe der veränderlichen Werte im Jahr 2023 bekannt gegeben:


1. Veränderliche Werte 2023

Höchstbeitragsgrundlage EUR 5.850,--
Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung EUR 6.825,--
Mtl. Geringfügigkeitsgrenze EUR 500,91
UV-Pauschalbeitrag EUR 25,88
Bitte beachten Sie, dass der UV-Pauschalbeitrag bis zum 31.03.2023 einzuzahlen ist.


Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis EUR 1.885,-- 0 %
über EUR 1.885,-- bis EUR 2.056,-- 1 %
über EUR 2.056,-- bis EUR 2.228,-- 2 %
über EUR 2.228,-- 3 %


Grenzwerte für die gestaffelten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Lehrlingen mit Lehrzeitbeginn ab dem 1.1.2016:

Monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis EUR 1.885,-- 0 %
über EUR 1.885,-- bis EUR 2.056,-- 1 %
über EUR 2.056,-- 1,20 %


2. Nicht-Abmeldung von Lehrlingen bei Entgeltentfall

Insbesondere im Fall von unentschuldigtem Fernbleiben kommt es bei Lehrlingen immer wieder zu einem Entfall des Entgelts. In diesen Fällen wird die Versicherung durch die Dienstgeber häufig abgemeldet und bei Wiederantritt des Dienstes wieder angemeldet.

Wir weisen darauf hin, dass diese Vorgehensweise unzulässig ist.        

Auch im Fall des Entgeltentfalls bleibt bei Lehrlingen die Versicherung aufrecht.
Eine Abmeldung hat nicht zu erfolgen.

Beitragsgrundlage bleibt die letzte Beitragsgrundlage vor dem Entfall des Entgelts.