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Long COVID – wenn Symptome einer COVID-19 Infektion bleiben

Was tun bei Verdacht auf Long COVID? 

Wer ist erste Anlaufstelle bei anhaltenden Symptomen von COVID-19?


Die Auswirkungen einer COVID-19-Erkrankung können sehr vielfältig sein. Zwölf Wochen nach einer COVID-19-Erkrankung leidet etwa jede 10. Patientin bzw. jeder 10. Patient noch immer unter Langzeitfolgen, die als „Long COVID“ oder „Post-COVID-Syndrom“ bezeichnet werden.

Eine Infektion mit SARS CoV-2 („COVID-19“) zeigt sich in vielfältiger Art und Weise: Die Bandbreite reicht von nahezu unbemerkt verlaufenden Infektionen bis zu schweren Krankheitsverläufen, die einen Spitalsaufenthalt mit intensivmedizinischer Betreuung notwendig machen. Die häufigsten Symptome einer Infektion mit SARS CoV-2 sind Husten, Schnupfen, Fieber und Störungen des Geruchs- oder des Geschmackssinnes. In der Mehrzahl der Fälle klingen die Symptome ohne spezielle Therapie und ohne Spitalsbehandlung wieder ab.

Long COVID – Faktencheck

Mit dem Begriff „Long COVID“ bezeichnet man alle COVID-19-Krankheitsverläufe, die länger als vier Wochen dauern. Leiden Patientinnen und Patienten mehr als zwölf Wochen seit Beginn der Erkrankung noch immer unter Folgesymptomen, spricht man auch von einem „Post-COVID-Syndrom“. Es werden Symptome wie Brustschmerzen, Atemnot, Müdigkeit, Herzklopfen, Muskelschwäche, Schwindel, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, Depression, Angststörungen, Haarausfall, Magen-Darmbeschwerden, diffuse Schmerzen, Kopfschmerzen, Schnupfen, Riech- und Geschmacksverlust beschrieben.

Die Erkrankung COVID-19 ist noch zu neu, um genaue Vorhersagen treffen zu können. Derzeit geht man jedoch davon aus, dass Long COVID-Symptome sich mit der Zeit zurückbilden. Auch die vorliegenden Erkenntnisse zu den Impfungen lassen auf positive Effekte, sowohl bei der Anzahl der Erkrankungen als auch durch gemilderte Verläufe, schließen. Erste Studien zeigen, dass eine gute medizinische Betreuung zu einer rascheren Erholung beiträgt.

Ansprechstellen für Long COVID-Betroffene

Erste Ansprechstelle ist die Hausärztin bzw. der Hausarzt, die/der bei Bedarf weitere Schritte einleiten kann.

Die BVAEB bietet ebenfalls eine Long COVID-Information für ihre Anspruchsberechtigten an. Füllen Sie dazu bitte das Formular "Anfrage Long COVID-Beratung" aus. Ein Mitglied unseres Ärzteteams wird sich mit Ihnen für einen Gesprächstermin in Verbindung setzen.

Zusätzliche Anlaufstellen, wie zum Beispiel Long COVID-/Post-COVID-Ambulanzen, wurden in einigen Spitälern bereits eingerichtet. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt über eine allfällige Zuweisung.

Stationäre Behandlung

Die österreichischen Rehabilitationseinrichtungen und einige Kureinrichtungen behandeln seit Beginn der Pandemie Corona-Patientinnen und -Patienten mit anhaltenden Beeinträchtigungen. Sie bieten spezielle Post-COVID-Behandlungen an. Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt. Sie/Er erstellt mit Ihnen bei einem vorliegenden Long COVID-Fall den Kur- bzw. Rehabilitationsantrag (PDF, 501 KB), den Sie anschließend an Ihre nächstgelegene BVAEB-Kundenservicestelle senden.

In den fünf BVAEB-Rehabilitationszentren werden bereits laufend Long COVID-Patientinnen und -Patienten behandelt. Jeder Fall wird vom chefärztlichen Dienst der BVAEB und den ärztlichen Leitern der Rehabilitationszentren geprüft, individuell beurteilt und an die bestgeeignete Einrichtung je nach Krankheitsschwerpunkt zugewiesen.

Bei leichten Fällen von Long COVID besteht die Möglichkeit einen Genesungsaufenthalt im BVAEB-Therapiezentrum in Waidhofen an der Ybbs oder einen  Kuraufenthalt (PDF, 501 KB) zu beantragen. Auch im BVAEB-Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg werden leichte Fälle von Long COVID behandelt. Die Maßnahmen stellen die individuell erkrankte Person und nicht die Krankheit in den Mittelpunkt.

Bei schweren Beeinträchtigungen durch Long COVID bieten die  Gesundheitseinrichtungen der BVAEB je nach Indikation bzw. Schwerpunkt entsprechende Aufenthalte für Versicherte aller Kassen an.


Aktuelle Informationen zu COVID-19 finden Sie ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.