Krankenversicherung für Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher
Bezieherinnen und Bezieher einer österreichischen Pension, die ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind grundsätzlich in der österreichischen Krankenversicherung versichert.
Der Beitragssatz beträgt 5,1 % der Bruttopension.
Auch Pensions- und Rentenleistungen aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, der Schweiz sowie aus bestimmten Abkommensstaaten sind beitragspflichtig, sofern ein Krankenversicherungsschutz in Österreich besteht.
Liegt der Wohnsitz im Ausland, ist der Krankenversicherungsschutz in bestimmten Ländern durch Sozialversicherungsabkommen geregelt.
Beginn und Ende der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung für Pensionisten beginnt
- mit dem Tag des Anfalles der Pension bzw. mit dem Tag des voraussichtlichen Pensionsanfalles (vorläufige Krankenversicherung)
und endet
- mit Ablauf des Kalendermonates, für den letztmalig eine Pension ausbezahlt wird.
Eine vorläufige Krankenversicherung (für die Dauer des Pensionsfeststellungsverfahrens) endet spätestens mit der Zustellung des abweisenden Pensionsbescheides bzw. der rechtskräftigen Beendigung des Leistungsstreitverfahrens.