Pensionisten und Pensionistinnen haben mit ihrer Pension nicht nur eine vom Staat garantierte finanzielle Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, sondern sind damit, so wie aktiv Erwerbstätige, in den umfassenden Schutz des österreichischen Sozialsystems eingebunden.
Als Leistungsempfänger sind Sie verpflichtet, Änderungen die für den Bezug der Leistung von Bedeutung sind, umgehend der BVAEB zu melden (siehe auch Meldefristen).
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