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Pensionsversicherung und Pensionsservice der BVAEB

Die Aufgabe des Pensionsservice und der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung der Versicherten durch Leistungen im Alter. Das betrifft sowohl das krankheitsbedingte Ausscheiden aus dem Berufsleben sowie die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen für die Angehörigen.


Pension, Ruhegenuss, Versorgungsgenuss

Der Leistungskatalog umfasst Pensionen, Ruhegenüsse für Versicherte und Versorgungsgenüsse für Angehörige. Die BVAEB hat aber auch die Aufgabe, Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation durchzuführen. Das sind zum Beispiel ein Aufenthalt in Kurorten und die Wiedereingliederung in das Berufsleben. Dadurch soll der vorzeitige Anfall einer Leistung aus der Pensionsversicherung nach Möglichkeit verhindert oder verzögert werden.

Pensionsservice

Das Pensionsservice ist hinsichtlich der Ruhebezüge zuständig für

  • die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die zuletzt der Post, Telekom und Postbus dienstzugeteilten Beamtinnen und Beamten,
  • die pragmatisierten Landeslehrerinnen und Landeslehrer von Wien und Kärnten

sowie die Versorgungsbezüge hinterbliebener Personen.

Im Bereich des Pflegegeldes betreut das Pensionsservice der BVAEB neben den oben genannten Personengruppen auch alle Beamtinnen und Beamte aller Bundesländer im Ruhestand sowie deren Hinterbliebene mit Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Versorgungsleistung.  

Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung führt die gesetzliche Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) durch und ist zuständig

  • für Arbeiter und Angestellte bei Eisenbahn- und Seilbahnunternehmungen,
  • für Personen, die in knappschaftlichen Betrieben oder diesen gleichgestellten Betrieben beschäftigt sind, sowie
  • für die Bediensteten der BVAEB.

Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben, die wesentlich bergmännische oder diesen gleichgestellte Tätigkeiten ausüben, gelten besondere Bestimmungen im Leistungsfall.

Sobald eine Leistung der Pensionsversicherung gebührt, ist sie auch für ein allfälliges Pflegegeld zuständig. 

 

Hinweis: Die Vertragsbediensteten des Bundes und der Länder, die ab 1999 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, sind zwar bei der BVAEB kranken- und unfallversichert, für die gesetzliche Pensionsversicherung nach dem ASVG ist jedoch die Pensionsversicherungsanstalt zuständig.  

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