Berufskrankheiten sind Erkrankungen aufgrund der beruflichen Tätigkeit, sofern diese in der Berufskrankheitenliste (PDF, 265 KB) (Anlage 1 zum ASVG) enthalten sind.
Meldepflicht bei Berufskrankheiten
Hat ein/e Arzt/Ärztin oder Ihr Dienstgeber bei Ihnen den Verdacht auf eine Berufskrankheit, ist diese/r verpflichtet eine mögliche Berufskrankheit der BVAEB-Unfallversicherung zu melden. Die Unfallversicherung ist anschließend verpflichtet zu prüfen, ob es sich bei einer gemeldeten Krankheit um eine Berufskrankheit handelt. Für die Meldung ist das von der BVAEB zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.