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Mitversicherung Lebensgefährtin / Lebensgefährte / Haushaltsführer(in)



Wen kann man mitversichern?

1. Familienmitglieder

Personen aus dem Kreis

  • der Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern
  • der Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder
  • der Enkel
  • der Geschwister

Unter Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen ist die Mitversicherung einer Person möglich, wenn die/der Haushaltsführer/in seit 10 Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt und seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt. Ein/e arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegatte darf nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

2. Lebensgefährtin/Lebensgefährte

Als Angehöriger gilt auch eine mit dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm in Hausgemeinschaft lebt und ihm seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn ein/e im gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegatte nicht vorhanden ist.

Die Angehörigeneigenschaft bleibt auch dann gewahrt, wenn die als Angehöriger geltende Person später nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen.

3. Pflegende Angehörige

Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Person als sogenannte/r  pflegende/r Angehörige/r mitversichert werden:

Die/der Versicherte hat Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3 und die Person ist ein/e nahe/r Angehörige/r der/des Versicherten. Das sind

  • Personen, die mit der/dem Versicherten in gerader Linie oder bis zum 4. Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind
  • Wahl-, Stief- und Pflegekinder der/des Versicherten
  • Wahl-, Stief- und Pflegeeltern der/des Versicherten
  • die Ehegattin/der Ehegatte der/des Versicherten
  • die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte der/des Versicherten


Die Person pflegt die/den Versicherte/n

  • unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft
  • in häuslicher Umgebung
  • nicht erwerbsmäßig

Die Person war bei uns noch nie angemeldet?

Senden Sie bitte das Anmeldeformular (siehe Link "Formulare für Mitversicherung") vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie der Geburtsurkunde, eventuell Heirats-, Scheidungsurkunde und Meldezettel an Ihre Kundenservicestelle. 

Achtung: Seit 1.1.2020 muss jede neu ausgestellte e-Card für Personen ab 14 Jahren mit einem Foto der versicherten Person versehen sein.

Wenn Ihre mitversicherte Person einen

  • österreichischen Reisepass oder
  • österreichischen Personalausweis oder
  • österreichischen Scheckkartenführerschein oder
  • Aufenthaltstitel/Rot-Weiß-Rot-Karte, Fremdenpass, Konventionsreisepass oder ein anderes Dokument des Fremdenregisters

besitzt, wird nach erfolgter Anmeldung automatisch die e-Card für Ihre mitversicherte Angehörige bzw. Ihren mitversicherten Angehörigen mit dem Foto aus diesem Dokument zugesandt.

Besitzt die Person keines der Dokumente, muss sie ein Foto bringen, damit eine e-card ausgestellt werden kann.

Alle Details zur Fotoregistrierung und Ausnahmen von der Verpflichtung finden Sie unter www.chipkarte.at/foto

Die Person war schon einmal bei uns angemeldet?

Bei neuerlicher Anmeldung nach Beendigung einer eigenen Krankenversicherung senden Sie bitte das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben an Ihre Kundenservicestelle.

Sie wollen die Person abmelden?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. wegen eigener Krankenversicherung, Pensionsanspruchs, Beendigung der Hausgemeinschaft) wegfallen, endet die Anspruchsberechtigung der Haushaltsführerin/des Haushaltsführers. In diesem Fall muss die Abmeldung binnen 14 Tagen erfolgen. Ein formloses Schreiben unter Angabe der Versicherungsdaten und des Endedatums genügt.

Im Falle einer Verehelichung senden Sie uns bitte eine Kopie der Heiratsurkunde. Bei Tod einer/eines Mitversicherten senden Sie uns bitte unter Angabe der Versicherungsdaten eine Kopie der Sterbeurkunde.

Zusatzbeitrag für Angehörige

Die Mitversicherung einer bzw. eines Angehörigen ist in den meisten Fällen beitragsfrei! Für bestimmte Angehörige ist jedoch ein Zusatzbeitrag zu zahlen.

Mehr Informationen zum Zusatzbeitrag finden Sie unter dem angeführten Link.