Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen für Angehörige
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anspruchsberechtigung bei Vorliegen der Voraussetzungen eintritt. Die Anspruchsberechtigung ist somit nicht vom Zeitpunkt einer allfälligen Information durch die Versicherte bzw. den Versicherten abhängig und kann gegebenenfalls rückwirkend eintreten.
Die bzw. der Angehörige muss grundsätzlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und darf nicht selbst nach einer gesetzlichen Vorschrift krankenversichert sein (z. B. durch Beruf, Lehrverhältnis, Pensionsbezug, Arbeitslosengeld). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anspruchsberechtigung auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des EWR möglich.
Die Mitversicherung einer bzw. eines Angehörigen bei einem anderen Versicherungsträger zählt nicht als eigene Krankenversicherung.
Änderungen bei diesen gesetzlichen Voraussetzungen sind binnen 14 Tagen zu melden.
Die Mitversicherung einer bzw. eines Angehörigen ist in den meisten Fällen beitragsfrei! Für bestimmte Angehörige ist jedoch ein Zusatzbeitrag zu zahlen.