Satzung
Ein Sozialversicherungsträger, wie die BVAEB, muss staatliche Gesetze einhalten, kann jedoch bestimmte Bereiche selbst regeln. Die selbst erstellten Regeln sind in der Satzung zusammengefasst. Zuständig für die Satzung sind die Gremien der Selbstverwaltung.
Kostenzuschüsse für ausgewählte Leistungen (PDF, 495 KB)
Krankenordnung
Die Krankenordnung der BVAEB regelt die Rechte und Pflichten der Versicherten. Beschlossen wird die Krankenordnung von den Gremien der Selbstverwaltung der BVAEB. Den Rahmen geben die staatlichen Gesetze vor.
Krankenordnung BVAEB (PDF, 526 KB)
Satzung und Krankenordnung sind bedeutende Rechtsgrundlagen der BVAEB.