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Mehrfache Beschäftigung im Ausland

Eine Person, die gewöhnlich in mehreren Staaten der EU bzw. des EWR oder in einem dieser Staaten und der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt nach EU-Recht im Bereich der sozialen Sicherheit nur den Rechtsvorschriften eines Staates.


In derartigen Fällen kann somit eine Person, die aufgrund Ihrer Beschäftigung in Österreich nach B-KUVG zu versichern wäre, nicht dem österreichischen System der Pflichtversicherung unterstehen. Bei Mehrfacherwerbstätigkeit mit Auslandsbezug hat daher die betroffene Person nach EU-Recht den zuständigen Träger in ihrem Wohnortstaat (der Staat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt hat) über ihre Mehrfacherwerbstätigkeit zu informieren, der dann den Koordinierungsprozess gegenüber dem EU/EWR- Ausland und/oder der Schweiz startet.

Das entsprechende Formular finden Sie in unserer Service-Zone.