Dieser Service ist für alle Versicherten der BVAEB, die durch eine schwerer Krankheit oder durch einen Unfall Hilfe benötigen, kostenlos.
Sie wissen nicht mehr weiter und fühlen sich ganz allein gelassen?
Durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall sind Sie mit einer neuen Lebenssituation konfrontiert, mit der Sie nicht zu Recht kommen? Dann sind Sie bei uns richtig.
Einige Beispiele:
Bei Hrn. Z. wird Alzheimer diagnostiziert. Frau M. hat Brustkrebs. Herrn B. werden nach einem schweren Verkehrsunfall die Zehen amputiert.
Das sind unerwartete Eingriffe in deren Leben, die alles verändern können.
Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater (Case Managerinnen und Case Manager) erarbeiten gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen einen auf Sie zugeschnittenen Versorgungsplan und begleiten Sie, solange bis Sie Ihren Alltag wieder selbst meistern können. Dabei unterliegen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht.
Unsere Case Managerinnen und Case Manager beraten und informieren Sie, wie Sie z.B. einen Rollstuhl, Badewannen — Lift und andere Heilbehelfe oder Hilfsmittel erhalten. Sie helfen Ihnen Anträge — auch für andere Ämter — zu stellen und sich besser im Gesundheits- und Sozialsystem zurechtzufinden.
Was bietet Ihnen die BVAEB?
- einen kostenlosen individuellen Service
- ein mit Ihnen vereinbartes Betreuungskonzept
- kompetente Information durch speziell ausgebildete Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer
- einen verständnisvollen Ansprechpartner
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Wir wollen Brücken zu anderen Institutionen bauen.
Welche Aufgaben haben unsere Case Managerinnen und Case Manager?
- Organisation der benötigten Heilbehelfe und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Badewannen-Lift, Zimmertoilette, etc.)
- Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung (z.B. Rezeptgebührenbefreiung, Pflegegeld, etc.)
- Information und Hilfestellung bei medizinischer Betreuung (z.B. Rehab – Maßnahmen, Mobilisation, etc.)
- Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit anderen Organisationen (z.B. Bundessozialamt, Magistrat, Bezirkshauptmannschaft, Selbsthilfegruppen, etc.)
- Kontaktaufnahme mit Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt
Was können und wollen unsere Case Managerinnen und Case Manager nicht?
- In eine vom Arzt verordnete Therapie eingreifen
- Bestehende Organisationen ersetzen
- Leistungen ermöglichen, die nicht bewilligbar sind
- Die Selbständigkeit unserer Versicherten einengen
Information
Eine ausführliche Information erhalten Sie in unseren Kundenservicestellen.
Bitte vereinbaren Sie für das Erstgespräch einen Termin mit unseren Case Managerinnen oder Case Managern, damit diese sich die nötige Zeit für Sie nehmen können.