Allgemeine Informationen:
Wenn Ihre Versicherung beendet oder wegen Karenz für einen längeren Zeitraum als ein Monat unterbrochen ist, kann die Krankenversicherung bei der BVAEB im Rahmen einer Weiterversicherung freiwillig fortgesetzt werden.
Voraussetzungen für eine Weiterversicherung sind
- Sie sind aus einer Krankenversicherung bei der BVAEB ausgeschieden
- Ihr Wohnsitz liegt im Inland
- Sie haben keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung
- Sie waren in den letzten 12 Monaten insgesamt 26 Wochen oder in den letzten 6 Wochen vor dem Ende der Versicherung bei der BVAEB oder einem anderen Krankenversicherungsträger krankenversichert
Eine Weiterversicherung kann unter diesen Voraussetzungen auch abgeschlossen werden
- Nach dem Tod einer/eines Versicherten von der/dem Gattin/Gatten bzw. der/dem eingetragenen Partner/in
- Nach einer Ehescheidung von der/dem früheren Gattin/Gatten bzw. der/dem früheren eingetragenen Partner/in
Die Beiträge für die Weiterversicherung sind von der/dem Versicherten zu bezahlen.
Beitragsgrundlage ist grundsätzlich die monatliche Höchstbeitragsgrundlage. Diese kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen herabgesetzt werden.
Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in unserer Service-Zone.
Umfang
Die Weiterversicherung eröffnet Versicherten und deren Angehörigen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind einen Krankenversicherungsschutz.
Antragsfrist
Die BVAEB verständigt Sie, wenn Ihre B-KUVG-Krankenversicherung endet und informiert Sie dabei auch über die Möglichkeit der Weiterversicherung. Einen Antrag auf Weiterversicherung müssen Sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Zustellung unserer Verständigung stellen.
Für Hinterbliebene beginnt die Antragsfrist mit dem Tag nach dem Tod des Versicherten und für den geschiedenen Ehepartner mit dem Tag der rechtsgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Auflösung der Ehe/eingetragenen Partnerschaft.
Den Antrag auf Weiterversicherung in der Krankenversicherung finden Sie in unserer Service-Zone.
Beginn und Ende
Der Beginn der Weiterversicherung in der Krankenversicherung kann nicht frei gewählt werden. Sie schließt zeitlich unmittelbar an das Ende der Pflichtversicherung an.
Die Weiterversicherung in der Krankenversicherung endet
- mit dem Wegfall der Voraussetzungen
- durch Austritt mir Ende des Kalendermonats oder
- wenn Beiträge für zwei Kalendermonate ganz oder teilweise rückständig sind mit Ende des zweiten Monats
Beiträge
Grundsätzlich beträgt der Beitrag zur Weiterversicherung in der Krankenversicherung 7,635 Prozent der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage.
Ist es Ihnen aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Lage nicht möglich, Beiträge in dieser Höhe zu leisten, können Sie die Herabsetzung der Beitragsgrundlage beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie in unserer Service-Zone.
Wenn Sie den Antrag auf Herabsetzung gleichzeitig mit Ihrem Antrag auf Weiterversicherung, aber innerhalb der sechsmonatigen Antragsfrist, stellen beginnt die Herabsetzung mit dem Beginn der Weiterversicherung. Beantragen Sie die Herabsetzung der Beitragsgrundlage später, beginnt sie mit dem Monat nach Antragstellung.
Die Herabsetzung der Beitragsgrundlage gilt dann jeweils bis zum Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres.