Was tun bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der e-Card?
Melden Sie den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung Ihrer e-Card möglichst rasch. Sie können dies entweder telefonisch in Ihrer BVAEB-Kundenservicestelle bzw. bei der e-Card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif - daher die erste Null nie weglassen) oder mit dem nebenstehenden online-Formular "e-Card-Bestellung" tun.
Die alte Karte wird dann gesperrt, die neue Karte wird innerhalb weniger Tage zugestellt. Ist während dieser Zeit ein Arztbesuch erforderlich, kann Sie die Ärztin bzw. der Arzt trotzdem behandeln. Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherungsnummer wissen und einen Lichtbildausweis mithaben. Die e-Card muss jedenfalls nachgebracht werden.
Es ist keine polizeiliche Diebstahlsanzeige notwendig.
Mehr Informationen zur e-Card erhalten Sie unter dem nebenstehenden Link.
Auslandsaufenthalt
Die Rückseite der e-Card gilt - bei Erfüllen der Voraussetzungen - gleichzeitig als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Sie ermöglicht die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (z. B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. .
Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).