Mit 1.1.2020 wird die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zur neuen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) fusioniert.
Für die Dienstgeber der Versicherten der bisherigen BVAEB ändert sich in ihren Meldeverpflichtungen und Meldestrukturen nichts.
Allerdings erweitert sich ab dem 1.1.2020 der Kreis der Versicherten der BVAEB.
Ab diesem Zeitpunkt sind Lehrlinge und freie Dienstnehmer von Bund, Land, Gemeinden, Gemeindeverbänden und Universitäten nach den Bestimmungen des B-KUVG bei der BVAEB versichert.
Bitte beachten Sie Folgendes:
1. Ummeldung
Der Wechsel der Versicherungszuständigkeit betrifft nicht nur Lehrlinge und freie Dienstnehmer mit Beginn des Lehrverhältnisses/freien Dienstverhältnisses ab 2020, sondern auch mit Beginn des Lehrverhältnisses/freien Dienstverhältnisses vor 2020. Diese sind bei der Gebietskrankenkasse mit 31.12.2019 mit dem Abmeldegrund 12 – Ummeldung abzumelden und per 1.1.2020 bei der BVAEB mit dem neuen Anmeldegrund 12 – Wechsel KV-Träger anzumelden. Sollte der neue Anmeldegrund seitens des zuständigen Lohnsoftwareherstellers noch nicht bereitgestellt sein, ist der Anmeldegrund 01 zu verwenden.
Wenn eine Beitragspflicht zur betrieblichen Vorsorge besteht, ist auch der Beginn der betrieblichen Vorsorge mit dem 01.01.2020 zu befüllen.
Eine eigene Beitragskontonummer für Lehrlinge und freie Dienstnehmer ist nicht vorgesehen.
2. Abrechnung
Die Abrechnung der Beiträge für Zeiträume vor 2020 erfolgt weiterhin mit der zuständigen Gebietskrankenkasse (ab 2020 Landesstelle der ÖGK).
Zeiträume ab der Anmeldung bei der BVAEB sind mit der BVAEB abzurechnen. Die Abrechnung für Lehrlinge und freie Dienstnehmer wurde in das Tarifsystem der BVAEB integriert.
Die Einzahlungsfristen entsprechen jenen für neue Vertragsbedienstete.
3. Beitragssätze
a. Beitragssätze Lehrlinge
Beitragsart | Beitragssatz | ||
DG | DN | Gesamt | |
Krankenversicherung | 1,680 % | 1,670 % | 3,350 % |
Unfallversicherung | -- | -- | -- |
Pensionsversicherung | 12,550 % | 10,250 % | 22,80 % |
Arbeitslosenversicherung 1) – Beginn Lehre ab 1.1.2016 | 1,200 % | 1,200 % | 2,400 % |
Arbeitslosenversicherung 1) – Letztes Lehrjahr | 3,000 % | 3,000 % | 6,000 % |
Arbeitslosenversicherung – Vor letztem Lehrjahr | -- | -- | -- |
Arbeiterkammerumlage | -- | -- | -- |
Landarbeiterkammerumlage 2) | 0,750 % | -- | 0,750 % |
Wohnbauförderungsbeitrag | -- | -- | -- |
IESG-Zuschlag | -- | -- | -- |
Nachtschwerarbeitsbeitrag | 3,40 % | -- | 3,40 % |
Betriebliche Vorsorge 3) | 1,53 % | -- | 1,53 % |
1) Verringerung bei geringem Einkommen
2) nur Kärnten, Steiermark
3) nur wenn bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen
b. Beitragssätze freie Dienstnehmer
Beitragsart | Beitragssatz | ||
DG | DN | Gesamt | |
Krankenversicherung | 3,535 % | 4,100 % | 7,635 % |
Unfallversicherung | 0,47 % | -- | 0,47 % |
Pensionsversicherung | 12,55 % | 10,25 % | 22,80 % |
Arbeitslosenversicherung 1) | 3,000 % | 3,000 % | 6,000 % |
Arbeiterkammerumlage | -- | 0,500 % | 0,500 % |
Landarbeiterkammerumlage 2) | 0,750 % | -- | 0,750 % |
Wohnbauförderungsbeitrag | -- | -- | -- |
IESG-Zuschlag 3) | 0,35 % | -- | 0,35 % |
Nachtschwerarbeitsbeitrag | 3,40 % | -- | 3,40 % |
Betriebliche Vorsorge 4) | 1,53 % | -- | 1,53 % |
1) Verringerung bei geringem Einkommen
2) nur NÖ, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten
3) nur freie Dienstnehmer der Universitäten
4) nur wenn bundes- oder landesgesetzlich vorgesehen