DRUCKEN

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

Seit 1. Jänner 2019 ist die Beitragsabfuhr durch die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) festgelegt.


Die Beitragsnachweisung und die Beitragsgrundlagenmeldung (Lohnzettel SV) werden zu einer Meldung, der mBGM zusammengefasst und pro Person monatlich übermittelt. Für die Kommunikation zwischen Dienstgeber bzw. Steuerberater und Sozialversicherungsträger wurde ein vollelektronisches System entwickelt, das SV-Clearingsystem.

Hier finden Sie nähere Informationen zum Tarifsystem.