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Europäisches Gemeinschaftsrecht


Ähnlich wie im innerstaatlichen Recht können auch im Gemeinschaftsrecht die Rechtsquellen nach ihrer Stellung im Stufenbau der Gemeinschaftsrechtsordnung abgegrenzt werden. Im Wesentlichen werden zwei Stufen unterschieden, nämlich das Primär- und das Sekundärrecht.

Primärrecht

Unter Primärrecht versteht man grundsätzlich den Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Dieser beinhaltet unter anderem die vier Grundfreiheiten (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). 

Um die gemeinsamen Ziele der EU auch erreichen zu können, bedarf es natürlich näherer Bestimmungen. Diese Regelungen finden sich wiederum im Sekundärrecht.

Sekundärrecht

Die wichtigsten Rechtsakte des Sekundärrechtes sind Verordnungen und Richtlinien.

  • Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sie gelten in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Dies bedeutet, dass sie keiner einzelstaatlichen legistischen Umsetzung mehr bedürfen. Sie greifen unmittelbar in die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten ein und sind in jedem Fall anwendbar.
  • Richtlinien unterscheiden sich von Verordnungen insofern, als sie nicht unmittelbar anzuwenden sind. Die Mitgliedstaaten sind vielmehr verpflichtet, den Inhalt bzw. die Ziele der Richtlinien innerhalb ­gewisser Fristen in den innerstaatlichen Rechtsbestand aufzunehmen.


Beschlüsse sowie Empfehlungen und Stellungnahmen der Organe der Gemeinschaft zählen ebenfalls zum Sekundärrecht.

Sekundärrecht im Bereich der sozialen Sicherheit:
Die europäischen Gemeinschaftsbestimmungen bezüglich der sozialen Absicherung von Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmern werden durch Verordnungen geregelt. Konkret handelt es sich hierbei um die VO 1408/71 sowie die hierzu ergänzend ergangene Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 (DVO 574/72). 

Mit 01.05.2010 traten zudem die VO 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 (DVO 987/2009) in Kraft. 

Wesentlich ist, dass durch die angesprochenen Materien die unterschiedlichen einzelstaatlichen Systeme nicht harmonisiert, sondern lediglich koordiniert werden. 

Anders ausgedrückt kann jeder Staat nach wie vor selbst darüber entscheiden, wer nach seinen Rechtsvorschriften versichert ist. 

Die europäischen Gemeinschaftsbestimmungen normieren jedoch Regeln, welche nationale Rechtsordnung bei Sachverhalten mit Auslandsbezug anzuwenden ist.

Webtipp: EUR-Lex – Das Rechtsportal der Europäischen Union

EUR-Lex ermöglicht Ihnen online den Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Die Website www.eur-lex.europa.eu steht in 23 Sprachen zur Verfügung und wird täglich aktualisiert. 

Hier finden Sie unter anderem die Online-Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union, Verträge, internationale Abkommen, geltendes Gemeinschaftsrecht, Rechtsprechung und vieles mehr.