Arbeits- und Entgeltbestätigung
Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld (PDF, 70 KB)
Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld (PDF, 257 KB)
Arbeitsunfähigkeitsmeldung / Krankmeldung
Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung) (PDF, 224 KB)
Beitragskonto anfordern
COVID-19-Dienstfreistellung
Antrag auf Erstattung für COVID-19-Risiko-Freistellung (PDF, 580 KB)
Dienstantrittsmeldung
Dienstantrittsmeldung (PDF, 419 KB)
Familienhospizkarenz
An-, Ab- und Änderungsmeldung für Familienhospizkarenz (PDF, 77 KB)
LSDBG - "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz"
LSDBG - "Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz" (PDF, 176 KB)
Schwerarbeitsverordnung
Schwerarbeitsmeldung (PDF, 24 KB)
Dienstliche Entsendung
Für Entsendungen ist seit 1. Mai 2010 in EU-Staaten das Formular A1 zu verwenden.
A1 - Entsendung eines Arbeitnehmers in einen anderen Mitgliedstaat (PDF, 368 KB)
Antrag - Beschäftigung für einen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten (PDF, 80 KB)
Antrag - Beschäftigung für mehrere Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten (PDF, 144 KB)
Antrag - selbständige und unselbständige Tätigkeit in verschiedenen Mitgliedstaaten (PDF, 2 MB)
Arbeitsunfall
Meldung eines Arbeitsunfalles (PDF, 442 KB)
Berufskrankheit
Meldung einer Berufskrankheit (PDF, 393 KB)
Fragebogen zu COVID-19 (Beilage zur Meldung einer Berufskrankheit) (PDF, 265 KB)
Zuschuss nach Entgeltfortzahlung
Voraussetzung ist, dass der Dienstgeber Entgeltfortzahlung im Sinne des § 3 EFZG oder vergleichbarer österreichischer Rechtsvorschriften geleistet hat und durchschnittlich nicht mehr als 50 DienstnehmerInnen im Unternehmen beschäftigt. Anspruchsberechtigt sind nur Dienstgeber der vor dem 1.1.2020 bei der VAEB oder AUVA unfallversicherten Dienstnehmer, für die nun die BVAEB zuständig ist.
Bei einer Arbeitsverhinderung durch Krankheiten oder nach Unfällen besteht daher für Dienstgeber die Möglichkeit, einen Zuschuss nach Entgeltfortzahlung zu beantragen. Die Leistung des Zuschusses nach Entgeltfortzahlung gebührt bei Arbeitsverhinderungen durch Privatunfälle und Krankheiten sowie durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Nach Erkrankungen gebühren die Zuschüsse ab dem elften Tag der Entgeltfortzahlung bis höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr. Die zugrunde liegende Arbeitsunfähigkeit muss länger als zehn aufeinanderfolgende Tage gedauert haben.
Nach Unfällen gebühren die Zuschüsse ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung bis höchstens sechs Wochen je Arbeitsjahr, sofern die Arbeitsunfähigkeit länger als drei aufeinander folgende Tage gedauert hat.
Die Zuschüsse betragen in beiden Fällen 50 Prozent des fortgezahlten Entgelts zuzüglich eines Zuschlages für Sonderzahlungen in Höhe von 8,34 Prozent. Für Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als zehn DienstnehmerInnen beschäftigen, beträgt die Höhe der Zuschüsse 75 Prozent.
Antrag auf Zuschuss
Der Zuschuss kann elektronisch beantragt werden:
- mit Ihrem Lohnprogramm
- mit der ELDA-Software
- mit ELDA-Online
- über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung
Sollte Ihnen keine dieser Möglichkeiten zur Verfügung stehen, können Sie das Formular „Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung“ verwenden. Das vollständig ausgefüllte und mit Firmenstempel und Unterschrift versehene Formular senden Sie per Post oder per Fax an die BVAEB-Unfallversicherung.
Auf dem Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie auch den Status Ihrer EFZ-Anträge einsehen.
ACHTUNG!
Der Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung ersetzt nicht die Arbeitsunfallmeldung.
Antrag auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung (PDF, 350 KB)
Zur weiteren Information wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 27c B-KUVG iVm § 53b ASVG.
Vollmacht
Vollmacht für Zwecke der Sozialversicherung (PDF, 72 KB)
SEPA-Lastschriftmandat
Die bargeldlose Beitragszahlung via SEPA-Lastschriftmandat ist der bequemste und sicherste Weg, Zahlungsverzüge und daraus resultierende Verzugszinsen zu vermeiden. Durch ein SEPA-Lastschriftmandat werden die auf dem Beitragskonto bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau fälligen Sozialversicherungsbeiträge immer fristgerecht vom Bankkonto der bzw. des Zahlungspflichtigen abgebucht. Das regelmäßige Beachten von Zahlungsfristen tritt in den Hintergrund. Zudem kann ein SEPA-Lastschriftmandat selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Zusätzlich ist darauf zu achten, dass im Falle einer aktuellen Raten- oder Stundungsvereinbarung die darin berücksichtigten Forderungen trotz eines aktiven SEPA-Lastschriftmandates extra zu überweisen sind, da diese beim Abbuchen nicht berücksichtigt werden können.
Übermitteln Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular SEPA-Lastschriftmandat_Dienstgeber-Beitragsverrechnung an folgende E-Mail-Adresse:
Formular SEPA-Lastschriftmandat für Dienstgeber EB (PDF, 170 KB)