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BVAEB Selbstversicherung

Die Selbstversicherung soll die Voraussetzungen für eine anschließende Weiterversicherung schaffen, wenn keine oder zu wenig Vorversicherungszeiten (siehe Weiterversicherung) vorliegen. Sie ist auch rückwirkend für 12 Monate zulässig.
Eine Erwerbstätigkeit vor der Selbstversicherung ist nicht erforderlich.


Voraussetzungen

  • Vollendung des 15. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Inland
  • keine gesetzliche Pensionsversicherung


Für die Zeit, in der jemand

  • zu einer Weiterversicherung in der Pensionsversicherung berechtigt ist bzw. wäre, oder
  • eine Eigenpension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung oder Sozialhilfe bezieht, oder
  • als Beamter bzw. ähnlich gesicherter Dienstnehmer beschäftigt ist und zukünftig Anspruch auf einen Ruhegenuss haben wird bzw. als ehemaliger Beamter diesen bereits bezieht,


ist die Selbstversicherung ausgeschlossen.

Beginn und Ende


Die Selbstversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den der Versicherte wählt, frühestens jedoch mit Beginn des zwölften vor der Antragstellung liegenden Monats und spätestens mit dem Monatsersten, der auf die Antragstellung folgt.

Die Selbstversicherung endet

  • durch eine Austrittserklärung des Versicherten zum Letzten eines Kalendermonats,
  • mit dem Wegfall der Voraussetzungen (z.B. Beginn einer Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung),
  • mit dem Eintritt eines Ausschlussgrundes (z.B. Entstehen des Rechts auf Weiterversicherung).

Kosten und Beitragsentrichtung


Wenn vor der Selbstversicherung noch keine Pflichtversicherung bestanden hat, beträgt die Beitragsgrundlage EUR 3.535,00.

War jemand zuvor schon pflichtversichert, ist die Beitragsgrundlage der durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsverdienst aus dem Kalenderjahr vor dem Beschäftigungsende.

Diese Beitragsgrundlage ist mit dem Mindestbetrag von EUR 950,40 und dem Höchstbetrag von EUR 7.070,00 begrenzt.

Erfolgt die Weiterversicherung nach einer Selbstversicherung, ist die Beitragsgrundlage im selben Ausmaß wie bisher anzusetzen.

Als Beitrag zur Selbstversicherung sind pro Monat 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage zu bezahlen.

Ein Selbstversicherungsmonat kostet

  • wenn noch keine Pflichtversicherung bestanden hat EUR 805,98
  • wenn bereits eine Pflichtversicherung bestanden hat - abhängig von der Beitragsgrundlage - zwischen EUR 216,69 und EUR 1.611,96.