Anspruch auf Pflegegeld nach dem Bundespflegegesetz (BPGG) haben unter anderem:
- Pensionisten/Pensionistinnen
- Bezieher/innen einer Vollrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Schüler/innen und Studenten/Studentinnen, wenn der Pflegebedarf durch einen Arbeits(Dienst-)unfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde
- Bezieher/innen von Ruhe-/Versorgungsgenüssen (Beamte/Beamtinnen im Ruhestand und deren Hinterbliebenen)
- Bezieher/innen von Beihilfen und Renten aus der Kriegs- bzw. Verbrechensopfer- und Heeresversorgung sowie aus der Opferfürsorge
- Bezieher/innen eines Sonderruhegeldes nach dem Nachtschwerarbeitergesetz
- Bezieher/innen einer Opferfürsorgerente
- Aktive Landesbeamte/Landesbeamtinnen und Landeslehrer/innen
- Aktive land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer/innen
- Bezieher/innen einer Pension von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates
- Bezieher/innen von Rehabilitationsgeld
- Österreichische Staatsbürger/innen ohne Grundleistung (Pension/Rente), wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt.
Den österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen
gleichgestellt sind
- Fremde, denen Asyl gewährt wurde
- Personen, die über ein bestimmtes unionsrechtliches Aufenthaltsrecht nach dem Fremdenpolizei-, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen
- Personen, die über einen bestimmten Aufenthaltstitel nach dem NAG verfügen
- Fremde, sofern eine Gleichstellung aus Staatsverträgen oder Unionsrecht vorliegt.