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Unterstützungsfonds bei Härtefällen



Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) hat zur finanziellen Unterstützung
für besonders berücksichtigungswürdige Fälle (unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis) einen Unterstützungsfonds eingerichtet.

Eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds ist zu beantragen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise - erfolgen.

Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht.