Verständlich und nachvollziehbar
Seit 1. Jänner 2014 wird für alle ab dem 1. Jänner 1955 geborenen Personen, die bis zum 31. Dezember 2013 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben, das neue Pensionskonto geführt. Wurden vor 2005 Versicherungszeiten erworben, wird auf dem Konto zusätzlich eine Erstgutschrift (Kontoerstgutschrift) erfasst. Somit kann Ihre Pensionshöhe auf Basis eines einzigen Pensionskontosystems berechnet werden.
Wurden erst nach 2005 Versicherungszeiten erworben, sind Ihre Pensionsansprüche bereits automatisch im System gespeichert.
Transparent
Bis Ende 2014 erhalten Sie eine Mitteilung über den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos, den Sie im online-Service-Portal MeineBVAEB abfragen können.
ACHTUNG: Um diesen Service nutzen zu können benötigen Sie eine eine Handysignatur oder die ID Austria.
Auch über FinanzOnline ist es Ihnen möglich Ihr Pensionskonto einzusehen. Sollten Sie diese Services nicht nutzen wollen, wird Ihnen auf Anfrage von der BVAEB ein Kontoauszug per Post zugesandt.
Wichtig für Sie
Für die Berechnung der Kontogutschrift ist es wichtig, dass alle Ihre Versicherungszeiten richtig und vollständig gespeichert sind.
Sie erhalten automatisch eine Aufstellung Ihrer erfassten Zeiten. Bitte überprüfen Sie diese auf Vollständigkeit und kontaktieren Sie uns, sollten Zeiten fehlen.
Fragen & Antworten
zum neuen Pensionskonto
zu den Besonderheiten in der knappschaftlichen Pensionsversicherung
zum Pensionsrechner
Der Pensionsrechner macht ist es Ihnen möglich, die Entwicklung Ihres Kontos abzuschätzen und Sie sehen auch, wie sich ein späterer Pensionsantritt auf Ihre Pension auswirkt.