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Inhalt des Pensionskontos

Mit dem Pensionskonto können Sie einfach und bequem auf alle relevanten Informationen zugreifen. Sie erfahren, wie viele Jahre Sie bereits in die Sozialversicherung eingezahlt haben und welche Beträge Ihnen für Ihren wohlverdienten Ruhestand zur Verfügung stehen. Das Konto zeigt Ihnen auch mögliche Abschläge oder Zuschläge aufgrund von Kindererziehungszeiten oder anderen besonderen Umständen an.



Im Pensionskonto sind folgende Inhallte erfasst:

  • die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem ASVG, GSVG, FSVG und BSVG,

  • die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung (wegen Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst),

  • die jährliche Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer freiwilligen Versicherung,

  • die im betreffenden Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilgutschrift),

  • die Kontoerstgutschrift (gilt nur für Personen, die bis zum 31. Dezember 2004 mindestens 1 Versicherungsmonat erworben haben),
  • die Gesamtgutschrift,

  • die im betreffenden Kalenderjahr entrichteten Beiträge (Teilbeträge),
  • die ab dem 1. Jänner 2005 jährlich entrichteten Beiträge.