Pensionsantrittsalter
Für Männer und Frauen gibt es derzeit noch ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter.
Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen Männer 62 Jahre alt sein.
Für bis zum 31. Dezember 1965 geborene Frauen deckt sich das Antrittsalter einer Langzeitversicherungspension mit dem einer Alterspension.
Angleichung des Frauenpensionsalters (PDF, 377 KB)
Die Langzeitversicherungspension kommt daher frühestens für ab 1. Jänner 1966 geborene Frauen zur Anwendung. Für sie gilt ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren.
Anspruchsvoraussetzungen
Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen bis zum Stichtagmindestens 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.
Als Beitragsmonate gelten für die Erfüllung der Voraussetzungen auch:
- Zeiten der Kindererziehung (höchstens 60 Monate), die sich nicht mit Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit decken.
- Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes
- Zeiten des Bezuges von Wochengeld, die sich nicht mit Zeiten der Kindererziehung decken.
Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hier nicht als Beitragsmonate.
Außerdem müssen am Stichtag auch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Grundsätzlich keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung
- Grundsätzlich kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 pro Monat
Wegfall der Langzeitversicherungspension
Die Langzeitversicherungspension kann aus folgenden Gründen wegfallen:
- Sie beziehen ein Erwerbseinkommen (brutto), das über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 551,10 pro Monat liegt.
- Sie beziehen eine Urlaubsentschädigung oder Urlaubsabfindung.
- Sie haben eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung.
Hier finden Sie weitere Gründe für einen Wegfall der Langzeitversicherungspension.