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Hackler - Langzeitversicherungspension

Unter dem Begriff "Vorzeitige Alterspension - Langzeitversicherungspension" sind Ausnahmebestimmungen zusammengefasst, die bestimmten Versicherten - abhängig von Geburtsdatum und Geschlecht - einen früheren Pensionsantritt ermöglichen.


Pensionsantrittsalter

Für Männer und Frauen gibt es derzeit noch ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter.

Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen Männer 62 Jahre alt sein.

Für bis zum 31. Dezember 1965 geborene Frauen deckt sich das Antrittsalter einer Langzeitversicherungspension mit dem einer Alterspension.

Angleichung des Frauenpensionsalters (PDF, 377 KB) 

Die Langzeitversicherungspension kommt daher frühestens für ab 1. Jänner 1966 geborene Frauen zur Anwendung. Für sie gilt ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren.

Anspruchsvoraussetzungen

Um eine Langzeitversicherungspension zu erhalten, müssen bis zum Stichtagmindestens 540 Beitragsmonate (= 45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorliegen.
 

Als Beitragsmonate gelten für die Erfüllung der Voraussetzungen auch:

  • Zeiten der Kindererziehung (höchstens 60 Monate), die sich nicht mit Beitragsmonaten aufgrund einer Erwerbstätigkeit decken.
  • Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstes
  • Zeiten des Bezuges von Wochengeld, die sich nicht mit Zeiten der Kindererziehung decken.

Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen hier nicht als Beitragsmonate.

Außerdem müssen am Stichtag auch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wegfall der Langzeitversicherungspension

Die Langzeitversicherungspension kann aus folgenden Gründen wegfallen:

Hier finden Sie weitere Gründe für einen Wegfall der Langzeitversicherungspension.