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Pensionsversicherungs-ABC / Q, R



Quartalsanrechnung

Besonderheit der gewerblichen und der bäuerlichen Pensionsversicherung. Berücksichtigung von bis zu 5 Beitragsmonaten unmittelbar vor dem Stichtag für die Pension, auch wenn dafür die Beiträge erst nach dem Stichtag bezahlt werden.


Rechtsmittel

Gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, Entscheidungen von Gerichten oder Behörden bei übergeordneten Stellen anzufechten.


Regelpensionsalter

Darunter versteht man das Alter, ab dem man erstmals eine Alterspension beantragen kann.


Rehabilitation

Die Rehabilitation umfasst medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen. Sie haben das Ziel, ein krankheitsbedingtes Ausscheiden aus dem aktiven Erwerbsleben zu vermeiden oder die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen.


Rehabilitationsgeld

Das Rehabilitationsgeld gebührt für ab dem 1. Jänner 1964 geborene Personen bei Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation und Vorliegen von vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Die Auszahlung erfolgt vom zuständigen Krankenversicherungsträger.


Richtsatz

Der Richtsatz ist ein gesetzlich festgelegter Wert, der den Pensionistinnen*Pensionisten ein Mindesteinkommen garantiert. Die Höhe des Richtsatzes ist von der Pensionsart und vom Personenstand abhängig.
Siehe dazu auch Ausgleichszulage!


Ruhen der Pension

Gewisse Tatbestände können dazu führen, dass eine Pension teilweise oder zur Gänze nicht ausgezahlt wird. Diese sind: Anspruch auf Krankengeld, Verbüßung einer Freiheitsstrafe.