Geringfügige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit als Dienstnehmer*in bzw. mit freiem Dienstvertrag mit einem Einkommen maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze. Sie begründet keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung, sondern nur eine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung.
Geringfügigkeitsgrenze
Grenzwert des Einkommens bis zu welchem keine Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung entsteht. Dieser Wert beträgt 2024 monatlich EUR 518,44.
Gesamtbemessungsgrundlage (nur im ASVG)
Wenn bei einer Pension auch Zeiten einer Kindererziehung zu berücksichtigen sind, wird für die Berechnung der Pensionshöhe die Bemessungsgrundlage zum Stichtag und die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung herangezogen. Liegen keine Zeiten der Kindererziehung vor, so ist die Bemessungsgrundlage zum Stichtag auch die Gesamtbemessungsgrundlage.
Gesamtgutschrift
Die Gesamtgutschrift im Pensionskonto ermittelt sich aus der Summe der Teilgutschriften und gegebenenfalls der Kontoerstgutschrift.
Gesundheitsvorsorge
Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, einer möglichst hohen Lebensqualität oder zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit (z. B. Aufenthalte in Kurorten oder Kuranstalten).
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz - GSVG
Regelt die Kranken- und Pensionsversicherung der in Österreich selbstständig Erwerbstätigen und die Krankenversicherung der Bezieher/innen einer Pension nach diesem Bundesgesetz.
Gewinnungshauertätigkeit
Tätigkeiten in knappschaftlichen Betrieben, die von Personen verrichtet werden, die im Besitz des Hauerscheines laut Anlage 10 ASVG (Liste der Arbeiten) sind; Voraussetzung für den Anspruch auf Bergmannstreuegeld.