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Pensionsversicherungs-ABC / A



Abfertigung

Eine Abfertigung ist eine Einmalzahlung, die gebührt, wenn eine unbefristete Witwen*Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partner*innen auf Grund der Wiederverehelichung bzw. Begründung einer neuen eingetragenen Partnerschaft wegfällt.


Abfindung

Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung, die gebührt, wenn nach dem Tod einer versicherten Person kein Anspruch auf Hinterbliebenenpension(en) besteht.


Abkommen

Das sind Verträge zur Wahrung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche.


Abschläge

Bei Inanspruchnahme einer Pension vor dem Regelpensionsalter wird die Pensionshöhe vermindert.


Allgemeines Pensionsgesetz - APG

Das APG regelt ein einheitliches Pensionssystem für alle ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen.


Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG

Das ASVG regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der in Österreich unselbstständig Erwerbstätigen sowie die Krankenversicherung der Bezieher*innen einer Pension nach diesem Bundesgesetz.


Alterspension

Jene Pension, die nach Vollendung des Regelpensionsalters gebührt, wenn die Anspruchsvoraussetzung (Wartezeit - Mindestversicherungszeit ) erfüllt ist.


Altersteilzeit

Verminderung der Normalarbeitszeit in den letzten Jahren vor dem Pensionsantritt, die zwischen Versicherten, deren Arbeitgeber und dem Arbeitsmarktservice vereinbart wird.


amtswegig (von Amts wegen)

In bestimmten Fällen wird der Pensionsversicherungsträger von sich aus tätig, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss (z. B. Beitragserstattung).


Anfall der Leistung

Eigenpensionen beginnen in der Regel mit dem Stichtag.
Hinterbliebenenpensionen beginnen bei fristgerechter Antragstellung mit dem Tag nach dem Todestag der versicherten Person.


Anpassungsfaktor

Jährlich durch Verordnung festgelegter Wert, der das Ausmaß der jährlichen Pensionserhöhung regelt.


Anrechnungsbetrag

Dieser Betrag verringert die Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension, wenn neben der Pension eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze ausgeübt wird.


Anspruchsvoraussetzungen

Um eine Leistung aus der Pensionsversicherung zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien (z. B. bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten bzw. Monaten der Erwerbstätigkeit, Alter) erfüllt sein.


Antrag

Um eine Leistung aus der Pensionsversicherung zu erhalten, ist eine schriftliche Willenserklärung (Antrag) erforderlich.


Arbeits- und Sozialgerichte

Fachgerichte für Leistungsklagen im Sozialversicherungsbereich.


Aufwertungsfaktoren

Gesetzlich festgelegter Wert, um eine Anpassung bestimmter sozialversicherungsrechtlicher Beträge (zBBeitragsgrundlagen) an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse sicherzustellen.


Ausgedinge

Wird ein land-/forstwirtschaftlicher Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen, werden für die Berechnung der Ausgleichszulage nicht die tatsächlich erzielten Einkünfte, sondern ein Pauschalbetrag, das so genannte "fiktive Ausgedinge", angerechnet.


Ausgleichszulage

Diese Geldleistung zur Pension soll unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Vorliegen eines rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich) ein Mindesteinkommen (keine Mindestpension) sichern.


Ausgleichszulagenbonus

Eine Geldleistung, die unter bestimmten Voraussetzungen Personen gebührt, solange sie ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und deren Gesamteinkommen den in Betracht kommenden Richtsatz nicht übersteigt.


Ausstattungsbeitrag

Bis Februar 1969 wurden weiblichen Versicherten anlässlich ihrer Eheschließung über Antrag die Pensionsbeiträge erstattet. Durch Rückzahlung des aufgewerteten Betrages können die seinerzeit erworbenen und durch den Ausstattungsbeitrag abgefertigten Versicherungszeiten zurückerworben werden.


Auszahlung der Pension

Die Pensionen werden monatlich im Nachhinein ausgezahlt. Zu den Pensionen für April und Oktober gebührt jeweils eine Sonderzahlung.