DRUCKEN

Arzneimittel-Bewilligungs-System (ABS) - Kontaktübersicht

Icon Krankenversicherung


Hier finden Sie die Bestimmungen über die chef- und kontrollärztliche Bewilligung für Arzneimittel (ABS - ArzneimittelBewilligungsService).

Mit der Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung (HBKV) und dem Erstattungskodex (EKO) wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass Medikamente bewilligungsfrei verordnet werden können.

ABS-Logo

Allerdings mit der Maßgabe, dass anstelle der Vorbewilligung eine nachfolgende Kontrolle durch den chef- und kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherungsträger erfolgt.


Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Themas "ABS - Nachfolgende Kontrolle".

Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie unser Service. Ob per E-Mail oder Telefon - unsere Teams bieten rasche Hilfe.