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Apothekergesamtvertrag - Beziehungen zu den Sozialversicherungsträgern



Der Apothekergesamtvertrag regelt ohne Abschluss von Einzelverträgen und ohne gesonderte Zustimmungs- oder Beitrittserklärung des Apothekers die Beziehungen zwischen den gemäß im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefassten Trägern der Krankenversicherung und den Apothekern.

Gesamtvertrag (PDF, 1 MB)