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Schwerarbeitszeiten


Versicherten, welche Schwerarbeit verrichten, wurde ein begünstigter früherer Zugang zu einer Alterspension ermöglicht.


Konkret sind jene Personen begünstigt, die in den letzten 20 Jahren vor dem Tag der Pensions-Antragstellung mindestens 10 Beitragsjahre aufgrund von Schwerarbeit erworben haben. Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht wurden. Welche Tätigkeiten dies sind, wurde vom Bundesminister für soziale Sicherheit in einer Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten (Schwerarbeitsverordnung) festgelegt.

Für Zeiten ab 1.1.2007 besteht für Dienstgeber die Verpflichtung zur Meldung von Zeiten, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit schließen lassen. An die BVAEB zu melden sind Schwerarbeitszeiten nur für Vertragsbedienstete, nicht für Beamte. Weiters erfolgt die Meldung nur für Männer, die das 40. Lebensjahr vollendet haben sowie für Frauen, die das 35. Lebensjahr vollendet haben.

Im nachfolgenden PDF-Dokument "Fragen und Antworten zur Schwerarbeit" wird beschrieben, welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten und wie diese Zeiten zu melden sind.

Weiters gelangen Sie über einen Link zu detaillierten Unterlagen über die Schwerarbeit, wie zB die zu Ziffer 4 der Schwerarbeitsverordnung ausgearbeitete Berufsliste.

Fragen und Antworten zur Schwerarbeit (PDF, 1 MB)