Die UV-Pauschalbeiträge für Gemeindemandatare sind bis zum 31. März 2019 einzuzahlen.
Der UV-Pauschalbeitrag 2019 beträgt EUR 22,58.
Der Pauschalbeitrag ist zu bezahlen für
- die Mitglieder der Gemeindevertretungen
- für Ortsvorsteher, wenn sie nicht Mitglieder der Gemeindevertretungen sind.
Bei einem Wechsel der Mandatsträger während des Jahres ist kein nochmaliger Pauschalbeitrag zu bezahlen.
Für Ersatzgemeinderäte ist kein gesonderter UV-Pauschalbeitrag zu zahlen.